Infektionsschutzbelehrung

Die Infektionsschutzbelehrung ist für alle Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben pflicht. In der Belehrung werden u.a. Tätigkeitsverbote genau erklärt.

Die Infektionsschutzbelehrung kann nur von einem Gesundheitsamt durchgeführt werden. Anschließend sind alle Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben dazu verpflichtet alle zwei Jahre an einer Wiederholungsbelehrung nach IFSG teilzunehmen. Die Wiederholungsbelehrung können Sie auf unserer Seite machen.

 

Nutzen Sie deshalb unsere Seite um in wenigen Minuten die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat zu erhalten.

  • Unsere Wiederholungsbelehung dauert ca. 20 Minuten
  • Durch Video- und Audiomaterial werden Sie bestens auf die Prüfung vorbereitet
  • Wiederholen Sie die Prüfung kostenlos, sollten Sie diese nicht direkt bestehen
  • Die Zertifikate sind fachlich anerkannt

 

Was ist die Infektionsschutzbelehrung?

Seit dem 01.01.2001 gilt als rechtliche Voraussetzung für die gewerbliche Tätigkeit mit Lebensmitteln eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Und somit iste eine Infektionsschutzbelehrung für Gewerbetreibende und Angestellte im Lebensmittelbereich vorgeschrieben.

Ein Gesundheitszeugnis nach § 17/18 Bundesseuchengesetz ist auch weiterhin gültig.

Nach § 43 Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit den Lebensmitteln oder den Bedarfsgegenständen (Teller, Töpfe, etc.) in Berührung kommen, erstmalig ihre Tätigkeit nur dann aufnehmen, wenn sie durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen, dass sie über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote belehrt worden sind.

Auch das Reinigungs- und Spülpersonal sowie Personen, die sich häufig in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, benötigen diese Bescheinigung.

Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird unbegrenzt gültig, wenn Sie nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufgenommen haben. Es ist also wichtig, dass Sie nach der Erstbelehrung Ihre Arbeit im Lebensmittelbereich innerhalb von 3 Monaten beginnen oder begonnen haben. Dann ist die Bescheinigung über die Erstbelehrung im Gesundheitsamt unbegrenzt gültig! Für alle weiteren Belehrungen (Hygienebelehrung, Einweisung am Arbeitsplatz und Wiederholungsbelehrungen nach §43 IfSG) ist der Arbeitgeber zuständig.

Bei folgenden Tätigkeiten ist eine Infektionsschutzbelehrung vorgeschrieben:

◦Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus

◦Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis

◦Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus

◦Eiprodukte

◦Säuglings- und Kleinkindernahrung

◦Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse

◦Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage

◦Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

◦Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.

Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach infektionsschutzbelehrung

Sollten Sie an einer der folgenden Krankheiten leiden/ oder Ausscheider von Krankheitserregern sind, dann ist Ihnen der das Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der vorgenannten Produkten verboten, wenn Sie dabei mit diesen in Berührung kommen.

1. an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,

2. an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,

3. die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,

In Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen Sie dann ebenfalls nicht tätig sein.

Warum ist eine regelmäßige Infektionsschutzbelehrung so wichtig?

◦Durch einen falschen Umgang mit Lebensmitteln und die Nichteinhaltung von Hygieneregeln können
schnell eine große Gruppe von Gäste und Kunden erkranken.

◦Der Mitarbeiter sollte regelmäßig über durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten geschult werden, außerdem ist hier die Nennung der Symptome der einzelnen Krankheiten wichtig.

◦Da auch der Mitarbeiter an solchen Krankheiten erkranken kann, muss dieser die Symptome kennen und bei einem Auftreten des Symptome einen Arzt kontaktieren.

◦Eine regelmäßige Auffrischung dieser Schulung ist wichtig und wird vom Gesetzgeber auf mindestens alle 2 Jahre festgeschrieben.