Rückstellproben
Rückstellproben (DIN 10526)
In vielen Gastronomiebetrieben, Kitas, Hotels, Gemeinschaftsverpflegungen und Seniorenresidenzen werden Rückstellproben entnommen, doch wie sinnvoll sind solche Rückstellproben und sind diese überhaupt gefordert?
Durch Rückstellproben kann sich der Betreiber des Lebensmittelbetriebes im Falle einer Erkrankung gut absichern und Rückschlüsse ziehen, ob die Lebensmittelerkrankung durch seine Produkte ausgelöst wurde. Daher ist die grundsätzliche Entnahme von Rückstellproben erstmal sinnvoll.
Gesetzlich wird eine Rückstellprobe nur für einige wenige Produkte in speziellen Betrieben gefordert. Nach §20a Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung ist eine Rückstellprobe bei roheihaltigen Lebensmitteln in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zu entnehmen, wenn Personen verpflegt werden, die aufgrund ihres Alters für Erkrankungen besonders anfällig sind. Zwei Beispiele sind hier Kinder und Senioren.
Die Entnahme von Rückstellproben bei selbst hergestellten Lebensmitteln ist in Gemeinschaftsverpflegungen grundsätzlich zu empfehlen. Es können viele Hygienefehler gemacht werden, wodurch die Lebensmittel entsprechend kontaminiert werden. Dagegen sind Proben von Fertigprodukten aus der Packung in vielen Fällen nicht erforderlich, da die Sensibilität des Produktes es nicht hergibt.
Rückstellproben sollten nach der DIN 10526 bei mind. -18°C für mindestens 7 Tage gelagert werden. Da bei einer möglichen Erkrankung die Inkubationszeit sehr lange sein kann, ist eine Lagerung der Rückstellproben für 14 Tage zu empfehlen. Die Probenmenge sollte 100g nicht unterschreiten.
Um die einzelnen Proben gut zuzuordnen, sollte die Rückstellprobe unter der Angabe des Entnahmedatums, Kürzel des Probenehmers und der entnommenen Menükomponente gekennzeichnet werden.
Bei der Entnahme der Rückstellprobe ist auf ein sauberes Probenahmebesteck zu achten. Das Probenahmegefäß sollte vor der Probenahme gereinigt und desinfiziert worden sein.